Das Easy-Software-Urteil des BGH: Verjährung der Aufsichtsratshaftung wegen Verstoßes gegen die ARAG/Garmenbeck-Pflichten
– Anm. zu BGH-Urteil vom 18.09.2018 – II ZR 152/17, DK 2019 S. 29 –
RA Dr. Marc Löbbe / RAin Dr. Cäcilie Lüneborg
Die Easy-Software-Entscheidung des BGH behandelt drei Fragen der Organhaftung, die von großer Bedeutung sind: die Pflichten des Aufsichtsrats nach der sog. ARAG/Garmenbeck-Doktrin, den Verjährungsbeginn von Organhaftungsansprüchen im Fall einer Pflichtverletzung durch Unterlassen und die Selbstbelastungsfreiheit von Gesellschaftsorganen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und stellt die Implikationen für die Beratungspraxis dar.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt und Verfahrensgang
- III. Pflicht des Aufsichtsrats zur Prüfung und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen Vorstandsmitglieder
- 1. Bestätigung der ARAG/Garmenbeck-Grundsätze
- 2. Aufsichtsratspflichten bzgl. der Nichtverfolgung und dem Verjährenlassen von Organhaftungsansprüchen im Allgemeinen
- a) Prüfungspflichten des Aufsichtsrats im Hinblick auf die (Nicht-)Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen
- aa) Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Regressnahme
- bb)
- a) Prüfungspflichten des Aufsichtsrats im Hinblick auf die (Nicht-)Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen