Praktische Fragen der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG
Dr. Eberhard Vetter
In der Unternehmenspraxis treten im Aufsichtsrat einer AG gelegentlich Vakanzen auf. Dies betrifft in mitbestimmten Gesellschaften sowohl die Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner als auch die der Arbeitnehmer. Das Verfahren zur gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats gem. § 104 AktG eröffnet den Gesellschaften die Möglichkeit, eine Vakanz in einem beschlussunfähigen oder nicht ordnungsgemäß besetzten Aufsichtsrat kurzfristig zu beseitigen. Der nachfolgende Beitrag geht praktischen Fragen der gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats nach.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zeitliche Anforderungen an die gerichtliche Bestellung
- 1. Gesetzliche Differenzierung
- 2. Frist
- a) Organbezogene Dringlichkeit
- aa) Aufsichtsratsvorsitz
- bb) Financial Expert
- b) Unternehmensbezogene Dringlichkeit
- c) Dringlichkeit im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat
- a) Organbezogene Dringlichkeit
- 3. Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung
- 4. Bedingte gerichtliche Bestellung
- III. Persönliche Anforderungen an das