DER KONZERN
Erhöhte Transparenz für Aktionäre durch den RefE zu ARUG II?
– Eine kritische Würdigung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. AR-RL), insb. zur Verlagerung und Qualität der Vergütungsberichterstattung –

Erhöhte Transparenz für Aktionäre durch den RefE zu ARUG II?

– Eine kritische Würdigung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. AR-RL), insb. zur Verlagerung und Qualität der Vergütungsberichterstattung –

Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking / Laura Bundle, M.Sc.

Der RefE für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (RefE zu ARUG II) wurde am 11.10.2018 durch das BMJV veröffentlicht. Der deutsche Gesetzgeber sieht insgesamt eine schonende Umsetzung der 2. AR-RL in nationales Recht vor. Mitgliedstaatenwahlrechte werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des dualistischen Systems ausgeübt. Die Umsetzung gemäß des Referentenentwurfs führt zu einer Erhöhung der Transparenz. Eine direkte Stärkung der Rechte der Aktionäre ist innerhalb der Neuregelungen zu den vier Themenfeldern, insb. innerhalb der Regelungen zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, jedoch nur stellenweise zu verzeichnen.

Inhaltsübersicht

  • I. Reformbestrebungen auf Ebene der EU: Zielsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
  • II. Related Party Transactions
    • 1. Definition der Geschäfte mit nahestehenden Personen
    • 2. Zustimmungsvorbehalt und Zustimmungsverfahren
  • III. Know your Shareholder
    • 1. Ausübung