DER KONZERN
Verwählt – Die (provozierte) Nachwahl von Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat

Verwählt – Die (provozierte) Nachwahl von Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat

RA/FAArbR Dr. Erik Schmid

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer aus dem Aufsichtsratsgremium aufgrund einer Anfechtung der Wahl, seiner Abberufung oder des Verlusts der Wählbarkeit aus und stehen keine Ersatzmitglieder zur Verfügung oder ist seine Wahl wegen Nichterreichen des Geschlechteranteils unwirksam, muss dieses Mitglied ersetzt werden. Dabei stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen gerichtlicher Ersatzbestellung und Nachwahl.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Gerichtliche Ersatzbestellung vs. Nachwahl
  • III. Taktischer Missbrauch der Nachwahl
    • 1. Ausgangsfall
    • 2. Nachwahl bei Ausscheiden während der Amtsperiode
    • 3. (Provozierte) Nachwahl wegen Nichterreichen der Geschlechterquote
  • IV. Nichterreichen des Geschlechteranteils: Sechs Schritte zur Nachwahl
    • 1. Schritt 1: Geschlechterquote
    • 2. Schritt 2: Von der Gesamterfüllung zur Getrennterfüllung
    • 3. Schritt 3: Nichterreichung der Quote
    • 4. Schritt 4: Neue Quotierung
    • 5. Schritt 5: Unwirksamkeit der Wahl einzelner